Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Line up Fotografie
Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die Line up Fotografie erteilt werden.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Line up Fotografie hergestellten Produkte, egal mit welchem Medium oder in welcher technischen Form sie erstellt wurden oder uns vorliegen (Negative, Dias, Papierbilder, Videos, Datenträger jeglicher Art, Videos usw.).
Urheberrecht
Line up Fotografie steht das Urheberrecht an den gefertigten Aufnahmen (Lichtbilder) nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die von Line up Fotografie hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
Erfolgt eine Übertragung der Nutzungsrechte an ihren Werken durch Line up Fotografie, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung erfolgt. Auch jede Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der gesonderten Vereinbarung.
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung, des vereinbarten Honorars, an Line up Fotografie.
Sind die notwendigen Nutzungsrechte an einem Bildnis (Lichtbild), im Sinne von § 60 des Urheberrechtsgesetzes, nicht an den Auftraggeber übergegangen, hat dieser kein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung. § 60 UrhG findet ausdrücklich Anwendung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann Line up Fotografie verlangen, dass sie als Urheber des Lichtbildes genannt wird. Bei einer Verletzung des Rechts auf Namensnennung ist Line up Fotografie zur Schadensersatzforderung berechtigt.
Negative/Datenträger der gefertigten Arbeiten verbleiben bei Line up Fotografie, eine Herausgabe der Negative/Datenträger an den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung oder eines gesonderten Honorars.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Arbeiten wird ein vereinbartes Honorar als Pauschale, Stunden- oder Tagessatz fällig.
Fallen zusätzliche Nebenkosten an, die nicht im vertraglich vereinbarten Honorar eingeschlossen sind, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen (z. B. Fahrtkosten, Spesen, Kosten für Modell, Materialkosten, Mieten für Räumlichkeiten u. ä.).
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises bleiben die gelieferten/gefertigten Arbeiten Eigentum von Line up Fotografie.
Sind von Seiten des Auftraggebers keine ausdrücklichen Weisungen erfolgt, wie die Bilder gestaltet werden sollen, so sind Reklamationen bezogen auf die Bildauffassung oder künstlerische, technische Gestaltung nicht möglich.
Werden vom Auftraggeber während der Aufnahmen oder im nachhinein Änderungen bezüglich der Aufnahmen gewünscht, so hat er die dafür entstehenden Mehrkosten zu tragen. Der Vergütungsanspruch, von Line up Fotografie, für bereits begonnene Arbeiten bleibt bestehen.
Sollte der gebuchte Termin nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wird ein fest vereinbarter Termin nicht abgesagt, besteht kein Recht auf die Rückerstattung einer evtl. bereits geleisteten Anzahlung oder die Erlassung der Grundpauschale.